Die Firma DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH betreut operativ für die ARGE "Film und Kino" die Geschäftsfelder Filmprädikatisierung und Jugendfreigabe in Österreich.
Alle registrierten Filmverleihfirmen haben hier die Möglichkeit online einen Spielfilm zur Jugendfreigabe für Österreich einzureichen.

Organisation

Die Organisation der Einreichung, die Einteilung der Termine inklusive Organisation der Abspielstätte sowie die Information an die Verleiher über das Ergebnis erfolgt durch die Firma DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH, die im Auftrag der "ARGE Film und Kino" der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) tätig ist.

Die Prüfung erfolgt durch eine Bundeskommission. Die Einteilung der Kommissionsmitglieder und die Organisation der Diskussion selbst erfolgt über das Bildungsministerium (ADir. Michael Kluger).

Da die Jugendfreigabe von Spielfilmen in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer fällt, können nur von diesen die entsprechenden Vorführbescheinigungen ausgestellt werden. In Wien zum Beispiel erhalten Verleiher diesen Bescheid durch die MA36 gemäß §10 des Wiener Kinogesetzes. Es genügt ein formloses Schreiben an die Magistratsabteilung 36, Dresdner Straße 75, 1200 Wien oder post(at)ma36.wien.gv.at.
Textvorschlag: Antrag um Jugendzulassung für den Film "X".

Die Stadt Wien orientiert sich im Bescheid am Ergebnis der Bundeskommission, der Bescheid ist jedoch pro Film aktiv seitens der Verleiher nach der Prüfung zu beantragen.

Einreichfristen

  • Einreichung für Spielfilme: Zwei Monate bis spätestens drei Wochen vor Filmstart
  • Einreichung für Trailer: Spätestens eine Woche vor Filmstart

Prüftage der Jugendmedienkommission

Prüfungen der Jugendmedienkommission finden an folgenden Tagen/Zeiten statt:

  • Dienstag: 08:00 – 17:45
  • Mittwoch: 08:00 – 17:45
  • Donnerstag wird bei vielen vorliegenden Ansuchen als zusätzlicher Prüftag herangezogen.

Eine Liste der Ergebnisse der Jugendfreigaben ab dem Jahr 2000 finden Sie hier

Alle registrierten Filmverleihfirmen haben hier die Möglichkeit online einen Trailer zur Jugendfreigabe für Österreich einzureichen.

Organisation

Die Jugendfreigabe von Spielfilmen fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Diese stellen auch die entsprechenden Vorführbescheinigungen aus.

Die Organisation der Einreichung, die Einteilung der Termine inklusive Organisation der Abspielstätte sowie die Information an die Verleiher über das Ergebnis erfolgt durch die Firma DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH, die im Auftrag der "ARGE Film und Kino" der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) tätig ist.

Die Prüfung erfolgt durch eine Bundeskommission. Die Einteilung der Kommissionsmitglieder und die Organisation der Diskussion selbst erfolgt über das Bildungsministerium (ADir. Michael Kluger).

Die Jugendfreigabe von Spielfilmen fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Diese stellen auch die entsprechenden Vorführbescheinigungen aus.

Einreichfristen

  • Einreichung für Spielfilme: Zwei Monate bis spätestens drei Wochen vor Filmstart
  • Einreichung für Trailer: Spätestens eine Woche vor Filmstart

Prüftage der Jugendmedienkommission

Prüfungen der Jugendmedienkommission finden an folgenden Tagen/Zeiten statt:

  • Dienstag: 08:00 – 17:45
  • Mittwoch: 08:00 – 17:45
  • Donnerstag wird bei vielen vorliegenden Ansuchen als zusätzlicher Prüftag herangezogen.

Eine Liste der Ergebnisse der Jugendfreigaben ab dem Jahr 2000 finden Sie hier

Alle registrierten Filmverleihfirmen haben hier die Möglichkeit online einen Spielfilm zur Prädikatisierung einzureichen.

Grundsätze der Filmprädikatisierung

Seit dem Jahr 2004 betreut DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH operativ für die ARGE "Film und Kino Filmbewertungskommission" die Filmprädikatisierung in Österreich.

Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder

Die gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder ist eine Einrichtung der österreichischen Bundesländer und beruht auf einer Artikel 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Mit der Durchführung der Prädikatisierung hat die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer die ARGE "Film und Kino" betraut, die diese Tätigkeit im fremden Namen und auf fremde Rechnung durchführt...

Weitere Informationen finden Sie hier.

→ Weitere Infos ...

Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder

Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien schließen gemäß Art. 15a B-VG folgende Vereinbarung:

ARTIKEL 1
Einrichtung der Kommission
Zur Begutachtung von Filmen, die in Österreich zur Aufführung gelangen sollen, auf ihren kulturellen Wert wird die “Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)” mit dem Sitz in Wien eingerichtet. Sie wird im folgenden Kommission genannt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

→ Mehr ...

Geschäftsordnung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)

§ 1
  1. Die Geschäftsstelle hat Anträge auf Begutachtung eines in Österreich noch nicht öffentlich aufgeführten Films zu behandeln, wenn der Antragsteller
    1. nachweist, dass der Film aus österreichischer Erzeugung stammt oder unter Beachtung der geltenden Vorschriften eingeführt wurde,
    2. den Film unentgeltlich zur Begutachtung zur Verfügung stellt,
    3. schriftlich erklärt, zur Abgeltung der anfallenden Kosten ein pauschaliertes Entgelt in der Höhe von € 0,28 pro Laufmeter (Basis 35 mm Filmbreite) zu entrichten,
    4. schriftlich erklärt, dass der Film nur in der vorgelegten Fassung öffentlich vorgeführt wird und Änderungen im Titel, Format oder im Verleih der Geschäftsstelle unverzüglich angezeigt werden,
    5. bei fremdsprachigen Filmen ohne deutsche Untertitel eine kurze Inhaltsangabe sowie eine schriftliche Übersetzung des Originaltextes vorlegt,
    6. bei einem bereits begutachteten Film, der in einer geänderten Fassung neuerlich begutachtet werden soll, die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung angibt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

→ Mehr ...

Prädikatisierte Filme der letzten Jahre

Anbei finden Sie eine Auflistung der von der Kommission zuletzt begutachteten Filme, ergänzt um die Informationen zum österreichischen Filmverleih, der Regie sowie der Filmlänge.

Eine Liste der prädikatisierten Filme der letzten Jahre finden Sie hier.

Alle registrierten Filmverleihfirmen haben hier die Möglichkeit online einen Spielfilm zur Jugendfreigabe und Prädikatisierung einzureichen. Beim kombinierten Antrag sparen Sie gegenüber Einzelanträgen € 150,-- pro Film an Vorführkosten.

Grundsätze der Filmprädikatisierung

Seit dem Jahr 2004 betreut DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH operativ für die ARGE "Film und Kino Filmbewertungskommission" die Filmprädikatisierung in Österreich.

Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder

Die gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder ist eine Einrichtung der österreichischen Bundesländer und beruht auf einer Artikel 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Mit der Durchführung der Prädikatisierung hat die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer die ARGE "Film und Kino" betraut, die diese Tätigkeit im fremden Namen und auf fremde Rechnung durchführt...

Weitere Informationen finden Sie hier.

→ Weitere Infos ...

Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder

Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien schließen gemäß Art. 15a B-VG folgende Vereinbarung:

ARTIKEL 1
Einrichtung der Kommission
Zur Begutachtung von Filmen, die in Österreich zur Aufführung gelangen sollen, auf ihren kulturellen Wert wird die “Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)” mit dem Sitz in Wien eingerichtet. Sie wird im folgenden Kommission genannt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Geschäftsordnung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)

§ 1
  1. Die Geschäftsstelle hat Anträge auf Begutachtung eines in Österreich noch nicht öffentlich aufgeführten Films zu behandeln, wenn der Antragsteller
    1. nachweist, dass der Film aus österreichischer Erzeugung stammt oder unter Beachtung der geltenden Vorschriften eingeführt wurde,
    2. den Film unentgeltlich zur Begutachtung zur Verfügung stellt,
    3. schriftlich erklärt, zur Abgeltung der anfallenden Kosten ein pauschaliertes Entgelt in der Höhe von € 0,28 pro Laufmeter (Basis 35 mm Filmbreite) zu entrichten,
    4. schriftlich erklärt, dass der Film nur in der vorgelegten Fassung öffentlich vorgeführt wird und Änderungen im Titel, Format oder im Verleih der Geschäftsstelle unverzüglich angezeigt werden,
    5. bei fremdsprachigen Filmen ohne deutsche Untertitel eine kurze Inhaltsangabe sowie eine schriftliche Übersetzung des Originaltextes vorlegt,
    6. bei einem bereits begutachteten Film, der in einer geänderten Fassung neuerlich begutachtet werden soll, die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung angibt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Prädikatisierte Filme der letzten Jahre

Anbei finden Sie eine Auflistung der von der Kommission zuletzt begutachteten Filme, ergänzt um die Informationen zum österreichischen Filmverleih, der Regie sowie der Filmlänge.

Eine Liste der prädikatisierten Filme der letzten Jahre finden Sie hier.

Organisation Jugendfreigabe

Die Jugendfreigabe von Spielfilmen fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Diese stellen auch die entsprechenden Vorführbescheinigungen aus.

Die Organisation der Einreichung, die Einteilung der Termine inklusive Organisation der Abspielstätte sowie die Information an die Verleiher über das Ergebnis erfolgt über die ARGE "Film und Kino". Die operative Umsetzung erfolgt im Auftrag der ARGE durch DÖRFLER CONSULT/EVENTS GmbH.

Die Prüfung erfolgt durch eine Bundeskommission. Die Einteilung der Kommissionsmitglieder und die Organisation der Diskussion selbst erfolgt über das Bildungsministerium (ADir. Michael Kluger).

Einreichfristen Jugendfreigabe

  • Einreichung für Spielfilme: Zwei Monate bis spätestens drei Wochen vor Filmstart
  • Einreichung für Trailer: Spätestens eine Woche vor Filmstart

Prüftage der Jugendmedienkommission

Prüfungen der Jugendmedienkommission finden an folgenden Tagen/Zeiten statt:

  • Dienstag: 08:00 – 17:45
  • Mittwoch: 08:00 – 17:45
  • Donnerstag wird bei vielen vorliegenden Ansuchen als zusätzlicher Prüftag herangezogen.

Eine Liste der Ergebnisse der Jugendfreigaben ab dem Jahr 2000 finden Sie hier